Zwei Kalender im Appenzellerland

Das «Chlausen» am alten Silvester erinnert noch heute an die Kalenderreform. (Bild: APZ)


Appenzeller Zeitung vom 2. Februar 2018

KALENDERREFORM ⋅ Erst ab Weihnachten 1798 wird im Kanton Appenzell Ausserrhoden im neuen Stil datiert. Ein geschichtlicher Rückblick zu den Geschehnissen rund um die neue Zeitrechnung.
Achilles Weishaupt

Für etwas mehr als 200 Jahre verwendete das reformierte Ausserrhoden Daten des alten Kalenders, während in Innerrhoden im neuen Stil datiert wurde. Wenn ein Innerrhoder am 8. Februar einen Brief an einen Ausserrhoder richtete, konnte dieser schon am 30. Januar antworten. Das erscheint heute komisch, war aber lange Zeit der Normalzustand in konfessionell geprägten Gebieten der Schweiz.

Nach einer siegreichen Rückkehr im Römischen Bürgerkrieg verfügte Gaius Iulius Caesar die Reform des Mondkalenders. Die wohl politisch motivierte Einführung des julianischen Kalenders wurde 46 v. Chr. vollzogen. Durch eine neue Schaltregel und Tagesverteilung sollte eine stabile Beziehung zwischen natürlichem und «bürgerlichem» Jahr hergestellt werden. Doch war das julianische Jahr eine Spur immer noch zu lang, weshalb sich im 13. Jahrhundert zum astronomisch kontrollierbaren Naturjahr eine Differenz von einer Woche ergab.

Nach fehlgeschlagenen Versuchen setzte das Konzil von Trient (1545–63) eine Kommission ein und verlieh dem Papst die Vollmacht, notwendige Reformen durchzuführen. Papst Gregor XIII. veröffentlichte mit der Bulle Inter gravissimas am 24. Februar 1582 die Kalenderreform und setzte sie in jenem Jahr vom 4. auf den 15. Oktober in Gang. Die Reform setzte sich aber nur im römisch-katholischen Europa durch. In den protestantischen Staaten Mittel- und Nordeuropas wurde weiterhin im alten Stil datiert. Die Entscheidung für die Reform war dort nicht angenommen worden, weil sie von der religiösen Autorität im Gegenlager ausging. Zur damaligen Zeit und noch lange danach erfassten konfessionelle Streitigkeiten auch Lebensbereiche, die mit dem Glauben nichts zu tun hatten.

Ein Jahr später nahmen in der Eidgenossenschaft auch die meisten katholischen Orte den veränderten Kalender an und setzten dessen Einführung auf den 12./22. Januar 1584 fest. Die evangelischen Orte wie auch Glarus, wo die Bevölkerung überwiegend neugläubig war, widersetzten sich aus machtpolitischen und religiösen Gründen der von Rom aus verordneten neuen Zeitrechnung.

Auf Widerstand stiess man aber auch in katholisch geprägten, ländlichen Gebieten. Im bäuerlichen Jahresablauf sind nämlich Wetterregeln und Lostage zumeist an bestimmte Tage beziehungsweise an die Heiligen geknüpft. Und Martini ist der Tag, an dem zumeist noch heute der Pachtzins fällig ist. Deshalb war eine plötzliche zeitliche Verschiebung um zehn Tage unverständlich. In den Gemeinen Herrschaften Baden, Thurgau und Rheintal, wo es zu Spannungen zwischen katholischen und reformierten Eidgenossen kam, wurde ein allerdings für die dortige Wirschaft nicht vorteilhafter Kompromiss getroffen: Die Feier der kirchlichen Feste wurde nach dem neuen Kalender verfügt, die Reformierten durften jedoch ihre hohen Feiertage nach dem alten Stil begehen.

Reform im Appenzellerland
Im paritätischen Land Appenzell war die Bevölkerung mehrheitlich protestantisch, die konfessionell-politischen Verhältnisse lagen aber umgekehrt. Am 8. Januar 1584 beschloss der zweifache Landrat die Durchführung auf das gleiche Datum wie die katholischen Orte. Sturm gegen die Neuerung liefen die Prädikanten und ihr Anhang. Sie wurden deshalb mehrmals vor den Rat zitiert, wo sie scharf ermahnt wurden, dass sie sich an den Ratsbeschluss zu halten haben und keiner anderen Obrigkeit (Zürich) gehorchen dürfen. Ihr Widerstand manifestiert sich auch in genealogischen Quellen. Im Taufbuch der bevölkerungsreichen Pfarrei Herisau lässt sich eine spätere Zeitumstellung feststellen, nach dem 27. Januar folgt der 11. Februar. In Hundwil muss der Übergang erst zwischen dem 7. Februar und dem 4. März erfolgt sein.

Hingegen fanden sich in den äusseren Rhoden die Hauptleute und mit ihnen wohl ein grosser Teil des Volkes mit der Neuordnung leichter ab. Denn sie hatten ein Interesse, die Feiertage, Kilbenen und Jahrmärkte zu gleicher Zeit wie die Katholiken zu halten. So wurde durch sie am 6. Januar 1585 zusammen mit dem katholischen Kirchhörerat von Appenzell in dieser Hinsicht ein gemeinsamer Bestätigungsbeschluss gefasst.

Vier Jahre später, nach einer heissen Phase der Gegenreformation, erreichte der in Hundwil noch nicht lange amtierende Prädikant, ein übereifriger junger Mann aus Zürich, an seinem Wirkungsort die Einführung des alten Kalenders. Den Hundwilern folgten Gais, dann alle äusseren Rhoden ausser Herisau. Jedoch ging der Rat von Appenzell aus machtpolitischen und wahltechnischen Gründen darauf nicht ein. Die Tagsatzung fällte am 2. Februar einen Entscheid zugunsten des neuen Kalenders. Die widerspenstigen Hauptleute, Ratsherren und Prädikanten mussten daraufhin versprechen, den neuen Kalender zu halten.

Zwei Appenzell, zwei Kalender
Nach der Landteilung von 1597 hielt sich das neue Staatswesen Ausserrhoden wie die reformierten Orte an den julianischen Kalender. Während diese am 1./12. Dezember 1701 zum neuen Kalender übergingen, war dessen Einführung an der ausserrhodischen Landsgemeinde gescheitert. Man will sich nichts von Katholiken aufzwingen lassen und weiss es besser als die anderen Orte, hiess es. So galt der alte Kalender bis zur Helvetik, wo man der Behörde einer aufoktroyierten Herrschaft zu gehorchen hatte. Am 9. November 1798 wurde behördlich angeordnet, dass man nur noch bis zum nächsten Weihnachten im alten Stil datieren darf. Nur mit Widerwillen, so vor der Sitter und wohl auch in Urnäsch und Waldstatt, leistete man dieser Anordnung Folge. Gleichwohl blieb die alte Zeitrechnung in Ausserrhoden unvergessen: Der «Appenzeller Kalender» gab sie bis 1958 an, und bekanntlich erinnert uns das Chlausen am alten Silvester noch heute daran. Jahrhunderte vergehen, die Landschaft und das Dorfbild ändern sich mit der Zeit. Brauchtum und Traditionen bleiben jedoch erhalten.